Felgen eintragen - Was musst du beachten?

Ob deine Felgen beim TÜV eingetragen werden müssen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zu Beginn muss die Art des Gutachtens geprüft werden. Hier wird unterschieden zwischen ABE, ECE und Teilegutachten: 

ABE - Allgemeine Betriebserlaubnis Gemäss §22 STVZO

Bei der Allgemeinen Betriebserlaubnis gemäss §22 STVZO (ABE) handelt es sich um einen Prüfbericht, der die Felgen im Zusammenhang mit verschiedenen Fahrzeugtypen, sowie Reifendimensionen freigibt. Befindet sich das Fahrzeug im Originalzustand, gelten Felgen mit ABE in der Regel als eintragungsfrei. Vorausgesetzt, alle Auflagen und Hinweise der ABE werden erfüllt. Häufig entsprechen die in der ABE angegebenen Rad-Reifenkombinationen den gleichen Dimensionen, die auch auf dem Fahrzeug serienmäßig gefahren werden. Diese Größen sind somit bereits im Fahrzeugschein aufgeführt.

Manche Felgen erfordern trotz ABE eine Änderungsabnahme durch den TÜV bzw. sind nur in Zusammenhang dieser gültig. In diesem Fall erhält die ABE das Kürzel A01. Unabhängig, ob eine manuelle Änderungsabnahme erforderlich ist, müssen ABE nach dem Einbau immer mitgeführt werden. Alternativ kann die Änderung in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.

EG / ECE-Typengenehmigung

Die EG-Typengenehmigung lässt sich als „europaweit geltende ABE“ bezeichnen. Das durch die Economic Commission for Europe (ECE) ausgestellte ECE-Prüfzeichen (E-Kennzeichen) bestätigt, dass alle erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen für das Bauteil erfolgt sind. Liegt also eine EG-Typengenehmigung vor, dürfen die Felgen in allen Mitgliedsstaaten der EU gefahren werden. Grundlage für diese Prüfungen sind die sogenannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen.

Felgen, die über solch eine Kennzeichnung verfügen, bedürfen in Deutschland und Österreich keine spezielle Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Es sind weder Teilegutachten noch ABE erforderlich, solange die in der Genehmigung vorgegebenen Verwendungsbereiche (z.B. Rad-Reifenkombination, Fahrzeugtyp) eingehalten werden.

Teilegutachten Gemäss §19(3) STVZO

Bei einem Teilegutachten handelt es sich ebenfalls um einen Prüfbericht und ist Teil jeder ABE. Sie erlauben beispielsweise den Umbau auf andere Dimensionen (Durchmesser, Einpresstiefe und Breite) innerhalb eines gewissen Rahmens. Die genauen Auflagen zum Umbau können dem Teilegutachten entnommen werden. Verfügen die Felgen ausschließlich über ein Teilegutachten, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis nach der Montage. Das Fahrzeug muss also beim TÜV oder DEKRA vorgeführt werden. Diese kontrollieren die montierten Felgen zusammen mit dem vorliegenden Teilegutachten und überprüfen, ob alle Vorgaben gemäß des Gutachtens eingehalten wurden. Entsprechen alle durchgeführten Änderungen den Auflagen des Gutachters, erstellt dieser nach Auflage A02 eine Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung könnten nun alle Modifikationen durch die Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. 

Wie lese ich ein Gutachten?

Ein Gutachten enthält in der Regel Angaben zu verschiedenen Fahrzeugtypen sowie unterschiedlichen Motorisierungen. Das nachfolgende Beispiel betrachtet einen BMW X3 vom Typ 83 mit einer Motorisierung von 100 bis 210 kw. Neben reifenbezogenen Angaben (3. Spalte) enthält das Gutachten zusätzliche Auflagen und Hinweise, die der letzten Spalte zu entnehmen sind. In diesem Fall A02 - A10. Die Abkürzungen werden am Ende jedes Gutachtens ausführlich erläutert und sind bei allen Gutachten identisch.

Einzelabnahme

Sind keine der aufgeführten Dokumente vorhanden oder entspricht der Umbau nicht den in den Dokumenten vorgeschriebenen Angaben (z.B. anderer Fahrzeugtyp, Reifendimension), muss eine Einzelabnahme durch den TÜV erfolgen. Dies kann kostspielig werden und ist in manchen Fällen nicht möglich. Hier empfiehlt es sich bereits im Vorfeld den Kontakt zu einem TÜV-Gutachter aufzubauen und den geplanten Umbau zu besprechen. Dennoch bestehen Chancen für eine Eintragung, in dem Vergleichsgutachten oder Festigkeitsgutachten / Traglastbescheinigung beim Termin vorgelegt werden.

Hinweis: Eine Einzelabnahme kann trotz ABE notwendig werden, wenn sich das Fahrzeug nicht mehr im Originalzustand (z.B. Veränderungen am Fahrwerk) befindet. Hier werden alle Änderungen in Kombination auf Fahrsicherheit erneut überprüft.

Festigkeitsgutachten

Ein Festigkeitsgutachten gibt Aufschluss über die Festigkeit einer Felge. Sie wird vom KBA, einer anerkannten Prüfstelle, erstellt. Dabei wird die Felge extremen Belastungen ausgesetzt, um zu überprüfen, ob die Felgen im täglichen Gebrauch ausgesetzten Belastungen standhält. Verlaufen alle Tests im vorgegebenen Grenzbereich, wird das Festigkeitsgutachten ausgestellt.

Alles im Überblick

ECE

Bei einem ECE-Gutachten ist weder eine Abnahme durch den TÜV, noch ein Nachtrag in die Fahrzeugpapiere notwenig.

Kosten 0€

ABE ohne A01

Hier ist weder eine Abnahme durch den Tüv erforderlich, noch ist ein Nachtrag im Fahrzeugschein erforderlich. AGE muss mitgeführt werden.

Kosten 0€

ABE mit A01

Erfordert eine Begutachtung durch den TÜV oder Dekra. Der Gutachter stellt eine kostenpflichtige Anbaubestätigung aus.

Kosten ca. 40€

Teilegutachten

Erfordert eine Begutachtung durch den TÜV sowie einen Nachtrag in die Fahrzeugpapiere.

Kosten ca. 60€

Einzelabnahme

Keine entsprechenden Dokumente sind vorhanden. Die Felgen können mithilfe eines Festigkeitsnachweises kostenpflichtig eingetragen werden.

Kosten ca. 200€

Fazit - Muss meine Felgen eingetragen?

Ob eine Felge eingetragen werden muss oder nicht, hängt am Ende von verschiedenen Faktoren ab:

  • Welche Gutachtenausführungen sind vorhanden?
  • Erfülle ich alle im Gutachten vorgegebenen Angaben?
  • Wurden bereits bauliche Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen?

Im Grund können die meisten Fragen bereits mit sehr wenig Aufwand selbst recherchiert werden. Alle Felgen-Gutachten stehen heute im Internet frei zur Verfügung. Wichtig ist es, sich bereits vor dem Kauf über vorliegenden Gutachten zu informieren und im Zweifel einen TÜV-Gutachter mit einzubeziehen.